Dem Menschenrechtsgericht in Straßburg liegen rund 20 300 Klagen gegen die Russische Föderation vor, was 26 Prozent aller Klagen ausmacht.

Das teilte Anatoli Kowler, Russlands Vertreter beim Europäischen Menschenrechts-gericht, am Donnerstag auf einer internationalen Konferenz in Moskau mit.
Wie Kowler weiter ausführte, entfallen weitere zehn Prozent der Klagen auf Rumänien, sieben Prozent auf die Ukraine und vier Prozent auf Polen.
In den zurückliegenden Jahren sei auch die Zahl der Anfragen des Europäischen Gerichts an die russischen Behörden beträchtlich gewachsen, stellte Kowler fest. 2005 waren es 341, im Jahr darauf bereits 380 und im vergangenen Jahr 515.
Die Rechtsverletzungen, die das Menschenrechtsgericht in Russland am häufigsten registriert, hängen mit der Verletzung des Rechts auf persönliche Freiheit zusammen. Es handelt sich vorwiegend um Rechtsverstöße, die mit einer Verhaftung als Strafmaßnahme verbunden sind. „Bei der Zahl dieser Rechtsverletzungen bildet Russland zusammen mit der Türkei und Polen das Spitzentrio“, betonte der Jurist.
(RIA Novosti)