[Der unten stehende Text ist die Exklusivübersetzung einer Presseerklärung des ehemaligen Chefsyndikus und Vizepräsidenten von Yukos, Wassili Aleksanjan, der seit 2006 unrechtmäßig in russischer Haft sitzt. In der von der gesamtrussischen Bewegung »Für Menschenrechte« verbreiteten Erklärung werden die grausamen und empörenden Umstände beschrieben, unter denen die russische Prokuratur (in sowjetischer Zeit die oberste Aufsicht über die genaue Durchführung und Einhaltung der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften – d. Übers.) diesem Gefangenen auf gesetzwidrige Weise den Zugang zu Chemotherapie und anderen medizinischen Maßnahmen verweigert, die dringend erforderlich sind, um sein Leben zu retten. Ich behaupte schon seit Jahren, dass die wahren Verbrecher im Yukos-Fall diejenigen sind, die diese Schauprozesse mit einem Minimum an vorgetäuschter Rechtmäßigkeit zu beschönigen suchen, und an ihrem Umgang mit Aleksanjan, der ohne angemessene medizinische Behandlung buchstäblich an der Schwelle des Todes steht, sehen wir, dass die Prokuratur nicht darüber erhaben ist, sich in Totschlag, wenn nicht gar Mord verwickeln zu lassen. Nicht ein oder zwei Mal, nein, drei Mal ignorierte die russische Föderation eine ungewöhnlich klare Direktive des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Aleksanjan eine angemessene medizinische Betreuung zukommen zu lassen. Entgegen allen bekannten internationalen Normen, Gesetzen und ordnungsgemäßen Verfahren hat die russische Prokuratur in diesem Fall die Rechtsstaatlichkeit wiederholt missachtet, und ich fordere Sie auf, jeden auf die unten stehende Erklärung zu verweisen, der dem russischen Justizsystem Legitimität oder ein Minimum an Tauglichkeit bescheinigt. – Robert Amsterdam]
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„Die Behörden der russischen Föderation bringen mich durch ihr Vorgehen
wahrhaftig an den Rand des Grabes“
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An die Presse und die Gemeinschaft der Menschenrechtler: Erklärung von Wassili Georgiewitsch Aleksanjan, der im FGU IZ-77/1 der russischen UFSIN (der föderalen Strafvollzugsverwaltung – d. Übers.) für die Stadt Moskau in Haft gehalten wird.
Am 27. Dezember 2007 wird die russische Föderation verpflichtet sein, der mittlerweile dritten Anweisung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Folge zu leisten, mich unverzüglich aus dem Gefängnis, in dem ich jetzt festgehalten werde, für einen stationären Aufenthalt in eine Spezialklinik außerhalb der Gefängnismauern zu überstellen.
Die beiden vorherigen gleichlautenden Anweisungen vom 27. November 2007 und 6. Dezember 2007 wurden von den Behörden der russischen Föderation vollkommen ignoriert.
Seit nunmehr 21 Monaten hält man mich als einen der NK-Yukos-Manager wegen erfundener Anklagen in sogenannter Untersuchungshaft.
Ich war gezwungen, mich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden, um buchstäblich mein Leben zu retten, denn die Behörden der russischen Föderation bringen mich durch ihr Vorgehen wahrhaftig an den Rand des Grabes.
Vor mehr als einem Jahr ergab eine gründliche medizinische Untersuchung, dass ich an einer tödlichen Krankheit leide. Schon damals erforderte mein Zustand den Beginn einer intensiven Chemotherapie, um mein Leben zu erhalten und zu verlängern. Der Untersuchungsbericht machte die Möglichkeit, mich in Haft zu halten, vom sofortigen Beginn der Chemotherapie abhängig. Gleichzeitig verweigerten die Fachärzte die Antwort auf eine Frage der Ermittler – ob es überhaupt möglich sei, eine derartige Chemotherapie unter den Haftbedingungen eines Untersuchungsgefängnisses durchzuführen -, weil die Behandlung selbst tödliche Nebenwirkungen hat und deshalb bei ihrer Durchführung die Einhaltung besonderer Voraussetzungen erfordert.
Seit dieser Zeit werde ich, trotz meiner wiederholten Appelle und Beschwerden, gesetzwidrig in Haft gehalten – und bekomme weder die lebenswichtige Chemotherapie noch die Gelegenheit, in der Spezialklinik behandelt zu werden, in der ich im Zusammenhang mit der Entdeckung meiner Krankheit zur Beobachtung angemeldet wurde.
Gleichzeitig habe ich alles von meiner Seite Notwendige unternommen, um die Durchführung der Chemotherapie zu erreichen, die Unterzeichnung der vom Gesetz geforderten Patientenerklärung eingeschlossen. Doch die Behandlung hat noch immer nicht begonnen. Mehr noch: Obwohl die Ermittlungsbehörden meine Forderungen nach medizinischer Behandlung als stichhaltig anerkannt haben, unternahmen sie nicht nur nichts in dieser Richtung, sondern unterbanden sogar gemeinsam mit dem Untersuchungsgefängnis meinen Zugang zum behandelnden Arzt und zu Fachärzten der Klinik.
Als logische Folge dieser Ereignisse hat sich meine körperliche Verfassung deutlich verschlechtert, die Krankheit ist in ein ernsteres Stadium übergegangen, eine Reihe weiterer Erkrankungen ist hinzugekommen, beispielsweise Tumoren in der Leber und den Lymphknoten.
Im Oktober 2007 wurde mein Zustand daher lebensbedrohlich. Und seit dem 16. Oktober 2007 verzeichnet das medizinische Personal des Untersuchungsgefängnisses täglich Fieber von über 38°C.
Mein Zustand hat sich so entwickelt, dass selbst die Ärzte am FGU IZ-99/1 der russischen UFSIN gezwungen waren zu bestätigen, dass ich an der gerichtlichen Untersuchung unmöglich teilnehmen kann. Die Verschlechterung war so offensichtlich, dass schon am 23. Oktober 2007 ein Fachärzteteam zusammentrat, das in Anwesenheit des Arztes aus dem Untersuchungsgefängnis nach flüchtiger Untersuchung zu dem Ergebnis kam, ich müsse unverzüglich zwecks gründlicher Untersuchung, Bestimmung der genauen Ursachen für das Fieber und Behandlung stationär in eine Spezialklinik eingeliefert werden.
Anstatt den Forderungen der Fachärzte zu folgen, überstellte man mich jedoch am 26. Oktober 2007 gänzlich unerwartet an das Krankenhaus eines anderen Gefängnisses, genauer gesagt, des FGU IZ-77/1 der russischen UFSIN für die Stadt Moskau. Seitdem werde ich bis zum heutigen Tag hier festgehalten und bekomme die lebensnotwenige Chemotherapie noch immer nicht. Und zwar trotz der Tatsache, dass die Ermittlungsbehörden selbst am 31. Oktober offiziell bestätigten, dass ich im Untersuchungsgefängnis unmöglich umfassend untersucht und behandelt werden kann.
Anstatt mich wie erwartet stationär in eine Spezialeinrichtung außerhalb des Strafvollzugs einliefern zu lassen, verlängerte das Moskauer Stadtgericht am 15. November 2007 auf Antrag der Ermittlungsbehörden die Dauer meiner Gefängnishaft bis zum 2. März 2008. Es überging mit dieser Entscheidung sämtliche Ergebnisse des ärztlichen Konzils vom 23. Oktober 2007, die die Ermittlungsbehörden selbst vorgelegt hatten, und stützte sich stattdessen auf eine gefälschte medizinische Erklärung vom 29. Oktober 2007 aus dem FGU IZ-77/1 der russischen UFSIN für die Stadt Moskau, der zufolge mein Zustand „zufriedenstellend“ und ich in der Lage sei, an der gerichtlichen Untersuchung teilzunehmen – obwohl meine Fieberkurve vom 29. Oktober 2007 eine Temperatur von 39°C verzeichnet.
Schon am nächsten Tag, dem 16. November, nahmen die Ermittlungsbehörden die Arbeiten an dem Fall, der angesichts meines unbefriedigenden Gesundheitszustands einen Monat lang geruht hatte, wieder auf. Zur selben Zeit hörte der Ermittler, der mich im Untersuchungsgefängnis besucht, auf, mir die - vom Gesetz vorgeschriebene – Möglichkeit einzuräumen, im Zuge der Einsichtnahme in die Prozessakten Erklärungen und Petitionen zu den Akten zu geben, wie es während der gesamten Phase der Akteneinsicht täglich gemacht wurde. Auf diese Art und Weise wurde mir von nun an die Gelegenheit entzogen, meine Rechte als Angeklagter wahrzunehmen und, wichtiger noch, Erklärungen zu meinem Gesundheitszustand aktenkundig zu machen, die die Fortsetzung der Akteneinsicht erschwert hätten.
Dadurch wurden künstlich die Voraussetzungen für die spätere unrechtmäßige Entscheidung geschaffen, den meinen Verteidigern und mir zugestandenen Zeitraum für die Akteneinsicht zu begrenzen - auf Anordnung des Basmanny-Gerichts vom 19. Dezember 2007 bis zum 15. Januar 2008.
In der Erkenntnis, dass niemand die Absicht hat, mir die Chance auf die lebenswichtige medizinische Behandlung zu gewähren, wandte ich mich am 26. Oktober 2007 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen die Anweisung erließ, ich sei unverzüglich stationär in eine Spezialeinrichtung außerhalb der Gefängnismauern einzuliefern. Dieser Anweisung wurde von der russischen Föderation nicht entsprochen.
Am 6. Dezember wiederholte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Anweisung und nannte als letzten Termin für meine Einlieferung ins Krankenhaus den 10. Dezember 2007. Aber diese Anweisung wurde von der russischen Föderation ebenfalls ignoriert, die – anstatt ihren internationalen Verpflichtungen zur Einhaltung der Menschenrechte ohne Weiteres nachzukommen – daran ging, sinnlose und absichtlich verwirrende, in schlechtem Englisch verfasste, bürokratische Schriftstücke nach Straßburg zu schicken.
In der Folge kam es zu der bislang unerhörten Situation, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich gezwungen sah, von den russischen Behörden ein drittes Mal zu verlangen, seiner Anweisung Folge zu leisten und mich - diesmal bis spätestens zum 27. Dezember 2007 – zur stationären Behandlung in eine Spezialeinrichtung außerhalb der Gefängnismauern einzuliefern.
Mit diesem Verhalten bestätigten die russischen Behörden unbestreitbar die Tatsache, dass den Menschen, die im Yukos-Fall unschuldig verfolgt werden, nicht nur der Schutz durch die russischen Gesetze versagt wird, sondern auch die Gelegenheit, den Schutz internationaler Menschenrechtsinstitutionen in Anspruch zu nehmen, die die russische Förderation offiziell anerkannt hat – wie etwa den Europäischen Gerichtshof.
Mit ihrem Vorgehen bestätigen die Behörden aber nicht nur die in Russland um sich greifende Gesetzlosigkeit an sich. Für mich persönlich hat ihr Handeln auch ganz konkret schwerwiegende Konsequenzen: In den zwei Monaten, die ich im sogenannten Gefängniskrankenhaus verbrachte, zog ich mir Tuberkulose zu.
Auf diese Weise bin ich, im Grunde blind, als Folge einer fast zweijährigen, gesetzwidrigen Haft noch vor Prozessbeginn durch das bewusste und konzertierte Vorgehen von Staatsanwaltschaft, Ermittlern, Richtern und Gefängnisärzten in einen lebensbedrohlichen Zustand geraten und liege auf dem Sterbebett. Während dieser ganzen Zeit haben die Versuche nie aufgehört, mich – letztlich im Austausch gegen mein Leben – zu einer meineidigen Falschaussage zu bewegen und eine Aussage von mir zu bekommen, die die anderen Manager des NK-Yukos-Konzerns diskreditieren würde. Im 21. Jahrhundert ist dies eigentlich undenkbar, aber es findet statt, und zwar hinter einem Schleier aus Schweigen, Vertuschung und Lügen.
Ich rufe die Russen und die internationale Gemeinschaft auf, dieser end- und sinnlosen Geißelung von Menschen, die irgendetwas mit dem Unternehmen NK Yukos zu tun hatten, ein Ende zu bereiten. Die in der russischen Verfassung festgeschriebene Unschuldsvermutung darf nicht zu einem Märchen und leichtfertig mit Füßen getreten werden, um irgendjemandes Interessen zu dienen, wer immer das auch sein mag.
V.G. Aleksanjan
Untersuchungsgefängnis
26. Dezember 2007