Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/4323 –
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Januar 2007 saßen in Russland 871 000 Menschen in Haft. Damit hat Russland nach den USA die weltweit höchste Haftquote mit 611 Gefangenen pro 100 000 Einwohner. Die Tendenz, auch wegen kleinster Vergehen Haftstrafen zu verhängen, führt zu einer permanenten Überbelegung russischer Gefängnisse, vor allem in der Moskauer Region.
Die Haftbedingungen in Russland stellen ein großes Problem dar. 36 Prozent der Beschwerden, die der Menschenrechtsbeauftragte Vladimir Lukin erhält, richten sich gegen Missstände im Strafvollzug. Zwar haben Sanierungen, mehr staatliche Kontrolle und das Inkrafttreten einer neuen Strafprozessordnung zu einigen Verbesserungen und vorübergehend auch zu einem Rückgang der Zahl der Inhaftierten geführt. Trotzdem bleiben die Haftbedingungen in Russlands Gefängnissen schlecht. Das gilt besonders für die Polizeihaft und die Untersuchungshaftanstalten.
Neben extremer Beengung, Lichtmangel, kargem Essen, desolater medizinischer Versorgung und schlechten sanitären Standards kommt es nach wie vor zu Folterungen und Misshandlungen durch Ordnungskräfte, vor allem in der Polizeihaft, die meist die Erpressung eines Geständnisses zum Ziel haben. Russische Nichtregierungsorganisationen dokumentierten allein im Jahr 2005 114 Fälle von Folterungen (ohne Nordkaukasus). Die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen, auch weil Gefangene aus begründeter Angst vor weiteren Repressalien Misshandlungen nicht melden. Begünstigt werden diese Zustände durch unzureichende Strafverfolgung, im Jahr 2005 wurden laut Amnesty International von den 114 Fällen nur 33 strafrechtlich verfolgt. Auch Vergewaltigungen gehören zum Gefängnisalltag, wobei das Wachpersonal in der Regel nicht eingreift. Besonders dramatisch sind die Haftbedingungen im Nordkaukasus, vor allem in Tschetschenien. Dort werden Menschen an unbekannten Orten festgehalten und sind völlig Folter undWillkür ausgesetzt. Human Rights Watch dokumentierte in Tschetschenien 115 Fälle von Folter zwischen Juni 2004 und September 2006, aber nur einen Fall von Strafverfolgung. In diesem Zusammenhang gibt auch zu denken, dass die russische Regierung im Oktober 2006 das Mandat des UN-Sonderbeauftragten für Folter ablehnte, der unangekündigt Gefängnisse im Nordkaukasus besuchen wollte. Auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hatte in der Vergangenheit nicht zu allen Haftanstalten im Nordkaukasus Zugang. Russland hat sowohl das „Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom Dezember 1984 als auch die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe von 1987 unterzeichnet und ratifiziert und ist an deren Standards gebunden. Schon mehrfach wurde Russland vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wegen seiner Missstände im Strafvollzug verurteilt.
Als Mitglied des Europarats ist Russland auch an Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention gebunden, der das Recht auf einen fairen Prozess garantiert. Insbesondere bei einer Reihe von Prozessen wegen Preisgabe von Staatsgeheimnissen ist es nach Einschätzung des Berichterstatters der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Christos Pourgourides, zu gravierenden rechtsstaatlichen Verstößen gekommen. Aktuelle Beispiele sind die Fälle der zu 14- bis 15-jährigen Haftstrafen verurteilten Wissenschaftler Igor Sutjagin und Walentin Danilow sowie des Rechtsanwaltes Michail Trepaschkin. Auch in Prozessen gegen ehemalige Verantwortliche des Ölkonzerns Yukos stellte die Entschließung 1418 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Rechtsverstöße fest. Prominentestes Beispiel ist der wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilte Michail Chodorkowski, der seine Strafe im 5 000 km von Moskau entfernten Krasnokamensk absitzt. Unter Umständen hätte Michail Chodorkowski nach der Hälfte der Haftstrafe entlassen werden können. Allerdings hatte er bis Ende 2006 schon drei Disziplinarstrafen erhalten: zunächst wegen Besitzes unerlaubter Dokumente des Justizministeriums, anschließend wegen unerlaubten Teetrinkens und zuletzt wegen zweier Zitronen, die er unter Verstoß der Gefängnisordnung von einem Mithäftling erhalten hatte. Die erste Disziplinarstrafe war vom Gericht bereits als unrechtmäßig befunden worden. Zudem wurde am 5. Februar 2007 gegen ihn eine neue Anklage der Staatsanwaltschaft in Tschita wegen angeblichen Öldiebstahls und Geldwäsche erhoben, die eine weitaus längere Haftstrafe nach sich ziehen könnte.
1. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, in dem voraussichtlich während ihrer EU-Ratspräsidentschaft neu zu verhandelnden Partnerschaftsund Kooperationsabkommen (PKA), Folter und die schlechten Haftbedingungen in Russland zu thematisieren und sich dafür einzusetzen, gewisse Mindeststandards, z. B. unabhängige Kontrollmechanismen und effektive Strafverfolgung der Täter festzuschreiben?
Die Bundesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass das zu verhandelnde Nachfolgeabkommen für das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU mit Russland, wie bereits das bestehende Abkommen, die Verpflichtung auf gemeinsameWerte enthält.Wesentlicher Bestandteil des Abkommens soll vor allem das Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte werden, wie sie in der Schlussakte von Helsinki, der Charta von Paris und weiteren relevanten Dokumenten, einschließlich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegt sind. Bestandteil des Abkommens sollen weiterhin die Dokumente der EU und Russlands über die „Vier gemeinsamen Räume“ werden, darunter der „Gemeinsame Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, in dem die Verpflichtung auf Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte festgeschrieben ist. Außerdem wurde darin die Zusammenarbeit bei Justizreformen vereinbart, um eine unabhängige und effektive Justiz sicherzustellen, die rechtstaatlichen Grundsätzen verpflichtet ist.
2. Mit welchen Mitteln unterstützt die Bundesregierung die russische Regierung dabei, ihr Strafvollzugssystem zu reformieren und auf internationale und europäische Standards anzuheben, zu deren Einhaltung Russland sich verpflichtet hat, und welche Ergebnisse gibt es bisher dabei?
Die Bundesregierung unterstützt die russische Regierung bei der Reform des Strafvollzugssystems auf Basis der Gemeinsamen Erklärung der Justizminister beider Länder vom 23. April 2001. Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium der Justiz beispielsweise in Fachseminaren in den Jahren 2003 bis 2006 über Fragen des Strafvollzugs, des Jugendstrafvollzugs und Jugendstrafrechts auf Reformen im russischen Strafvollzugssystem hingewirkt. Diese Fachseminare wurden im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz durch die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit durchgeführt.
3. Gibt es auf EU-Ebene Programme, die eine Unterstützung Russlands bei der Verbesserung von Haftbedingungen, der besseren Ausbildung von Ordnungskräften etc. zum Ziel haben, und wenn ja, wie werden deren Wirkungen evaluiert?
Die EU fördert im Rahmen ihrer Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa (TACIS-Programm, seit 1. Januar 2007 Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument/ENPI, sowie European Initiative for Democracy and Human Rights/EIDHR) seit mehreren Jahren die Reform von Verwaltung und Rechtsstaat in Russland. Im Bereich des öffentlichen Monitorings der Strafvollzugsanstalten wird beispielsweise im Rahmen der EIDHR seit 2005 das Projekt „Training in Human Rights Issues and in Principles of Public Monitoring of Detention Establishments for Members of the Penitentiary System“ durchgeführt. Ziel ist es, die Qualität, zivilgesellschaftliche Überwachung und Transparenz des russischen Strafvollzuges zu stärken und insbesondere Gefängnispersonal in Fragen der Menschenrechte fortzubilden. Dabei wird eng mit unabhängigen Menschenrechtsorganisationen kooperiert. Erste Resultate aus 16 Pilotprojekten in der Provinz Mordowien werden nun in allen Teilen Russlands, darunter auch in Gefängnissen in verschiedenen Regionen Sibiriens, umgesetzt. In der letzten Stufe des Projekts, das in Kooperation mit dem russischen Justizministerium durchgeführt wird, werden mehr als 2000 Ordnungskräfte sowie Beobachter von Nichtregierungsorganisationen davon profitiert haben. Dazu kommt technische Hilfe bei der Entwicklung eines neuen Bundesgesetzes zum öffentlichen Monitoring des Strafvollzuges. Die Maßnahme läuft bis Mitte 2007. Nach Abschluss erfolgt eine Evaluierung gemäß den strengen Kriterien der EU-Mittelvergabe und mit Unterstützung unabhängiger Rechnungsprüfer.
4. Inwieweit thematisiert die Bundesregierung gegenüber der russischen Regierung die mangelnde Unabhängigkeit der russischen Justiz, und inwieweit wird sie sich im Rahmen des gemeinsamen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für eine bessere Kooperation zwischen der EU und Russland im Justizbereich einsetzen?
Eine unabhängige und effektive Justiz, die rechtstaatlichen Grundsätzen und der Achtung der Menschenrechte verpflichtet ist, wird von der Bundesregierung und der EU gegenüber der russischen Regierung regelmäßig thematisiert, vor allem im Rahmen des „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, beispielsweise anlässlich der Ständigen Partnerschaftsräte auf Ministerebene. Diese finden im Rahmen der Treffen der Justiz- und Innenminister zumeist halbjährlich statt, so zuletzt unter finnischem EU-Vorsitz und voraussichtlich Ende April dieses Jahres unter deutschem EU-Vorsitz. Die Bundesregierung setzt sich auch über die Partnerschaftsräte auf Ministerebene hinaus für eine bessere euro-russische und bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der Justiz ein. Sie spricht sich für eine zügige Realisierung des Aktionsplans der EU zur Umsetzung der gemeinsamen „Räume der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ mit Russland aus, u. a. auch für verstärkte Kontakte auf der Arbeitsebene der zuständigen Justizbehörden. Auch die russische Seite ist an der Intensivierung der Zusammenarbeit im Justizbereich interessiert.
5. Hat es bisher Maßnahmen im Rahmen der von der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, und ihrem Amtskollegen Wladimir Ustinow am 9. November 2006 getroffenen Zusammenarbeitsvereinbarung gegeben, vor allem im Bereich Recht im Strafvollzug?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind dort durchgeführt worden?
b) Wenn nein, für wann sind erste Maßnahmen geplant, und wie sollen diese aussehen?
Die in der Vereinbarung vom 9. November 2006 zwischen der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, und dem russischen Justizminister, Vladimir Vasiliewitsch Ustinow, verabredeten Maßnahmen werden im Laufe der Jahre 2007 und 2008 umgesetzt. Dazu gehört auch die weitere Zusammenarbeit zur Unterstützung der Reformen im russischen Strafvollzug unter Beteiligung der deutschen Länder, die für den Strafvollzug zuständig sind. Aktuell ist im April 2007 ein gemeinsames Seminar zur Rolle der Justizbehörden und Justizvollzugsanstalten in Deutschland und Russland bei der Durchsetzung legitimer Rechte und Interessen im Strafvollzug geplant. Im Rahmen dieses in Rjasan in Russland stattfindenden Seminars wird auch Gelegenheit bestehen, russische Einrichtungen des Strafvollzugs zu besuchen. In dem Seminar, in dem Praktiker des Strafvollzugs und Vertreter der Regierungen beider Länder zusammentreffen, wird es konkret darum gehen zu analysieren, welche Möglichkeiten Strafgefangene haben, ihre Rechte im Strafvollzug durchzusetzen.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis vom aktuellen Stand des Gesetzentwurfs 11807-3 zur Einrichtung eines öffentlichen Kontrollmechanismus von Strafvollzugsanstalten, dessen zweite Lesung durch die Duma seit September 2003 immer wieder verschoben wurde?
Nach Kenntnis der Bundesregierung soll die 2. Lesung des Gesetzentwurfs im März 2007 stattfinden.
7. Versucht die Bundesregierung bezüglich des im Juni 2006 in Kraft getretenen, von Russland bisher noch nicht unterschriebenen Fakultativprotokolls der UN-Anti-Folter-Konvention, das unabhängige nationale und internationale Kontrollmechanismen für alle Haftanstalten vorsieht, Einfluss auf die russische Regierung zu nehmen?
Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit den übrigen EU-Partnern regelmäßig dafür ein, dass Drittstaaten, die das Zusatzprotokoll zur VN-Antifolterkonvention noch nicht gezeichnet haben, dies so schnell wie möglich tun. Dies gilt auch gegenüber Russland.
8. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob von russischer Seite die bereits mehrfach ausgesprochene Empfehlung des UN-Anti-Folter- Komitees, die Staatsanwaltschaft unabhängiger und unparteiischer zu machen und die Zuständigkeit für die Strafverfolgung einerseits und die Kontrolle über deren Methoden und Untersuchung von Foltervorwürfen andererseits zu trennen, umgesetzt wird bzw. eine solche Umsetzung geplant ist?
Der Bundesregierung liegen bislang keine Informationen über konkrete russische Pläne zur Umsetzung der Empfehlung des UN-Anti-Folter-Komitees vor.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (CPT) von seinen 13 Berichten zu Russland und Tschetschenien bisher elf nicht veröffentlichen konnte, womit Russland als mittlerweile einziges Mitglied des Europarates extensiv von seinem Recht Gebrauch macht, seine Zustimmung zur Veröffentlichung dieser Berichte zu verweigern?
Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung nachdrücklich. Nach Artikel 11 der „Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ sind die Informationen, die der Ausschuss bei einem Besuch erhält, sein Bericht und seine Konsultationen mit der betreffenden Vertragspartei vertraulich. Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, einer späteren Veröffentlichung der Berichte zuzustimmen.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Ablehnung des Mandats des UNSonderbeauftragten für Folter, Manfred Nowak, seitens der russischen Regierung hinsichtlich unangekündigter Gefängnisbesuche und Privatgesprächen mit Häftlingen, die zu einer Verschiebung der geplanten Reise in den Nordkaukasus auf unbestimmte Zeit führten?
Die Bundesregierung setzt sich für die Stärkung der VN-Sondermechanismen ein. Dazu gehört auch, dass die Sonderberichterstatter ihr Mandat ungehindert ausüben können. Die Bundesregierung fordert deshalb in politischen Dialogen Drittstaaten auf, dem Beispiel Deutschlands und anderer EU-Partner zu folgen und stehende Einladungen an die Sonderberichterstatter auszusprechen. Anlässlich der letzten Menschenrechts-konsultationen zwischen der EU und Russland, die im November 2006 stattgefunden haben, hat die EU ferner die russische Regierung aufgefordert, mit dem VN-Sonderberichterstatter für Folter zusammenzuarbeiten.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass es vor allem in Tschetschenien, aber auch in Inguschetien und Nordossetien inoffizielle Gefängnisse gibt, die keiner Kontrolle unterstehen und in denen Menschen gefoltert und misshandelt werden?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor, die die in der Frage enthaltene Tatsachenbehauptung bestätigen könnten. Der Bundesregierung sind dagegen Publikationen von nichtstaatlichen Organisationen bekannt, in denen über Verschwundene und ihrer Freiheit beraubte Personen berichtet worden ist, die illegal an bestimmten Orten insbesondere in Tschetschenien festgehalten würden. Sollten diese Informationen zutreffen, so würde es sich um eklatante Verletzungen der Menschenrechte der betreffenden Personen handeln.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Maßnahmen der russischen Regierung, die vom CPT und Menschenrechtsorganisationen als Ort besonders gravierender Misshandlungen eingestufte, dem Innenministerium unterstehende Haftanstalt ORB-2 in Grosny aufzulösen bzw. besserer Kontrolle und effektiver Strafverfolgung zu unterstellen?
Nein.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass in Russland Polizisten anhand der Anzahl aufgeklärter Fälle befördert werden, im Hinblick auf die Anreize eines solchen Systems, Geständnisse durch Folter zu erzwingen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die die Existenz eines solchen Zusammenhangs bestätigen.
14. Wie schätzt die Bundesregierung die Strategie der russischen Regierung ein, dem Problem der Überbelegung von Untersuchungshaftanstalten (SIZO) dadurch entgegenzuwirken, dass bisher ca. 157 zusätzliche temporäre Untersuchungshaftanstalten eingerichtet wurden (PFIRSI), die jedochm wegen ihrer geographischen Abgelegenheit schwieriger zu kontrollieren und als „Folterzonen“ berüchtigt sind?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
15. Hat die Bundesregierung Kenntnisse von Plänen der russischen Regierung, das auch vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof kritisierte Inhaftierungsverfahren dahingehend zu verändern, dass weniger Menschen unnötig inhaftiert werden, wie von offizieller Seite selbst zugegeben wird?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnnisse vor.
16. Sieht die Bundesregierung angesichts der steigenden Zahl von mit HIV infizierten russischen Häftlingen von ca. 15 000 in 2001 auf ca. 36 000 in 2005 sowie Hinweisen auf Diskriminierung und mangelnde medizinische Versorgung dieser Häftlinge einen verstärkten Handlungsbedarf der russischen Regierung hinsichtlich Prävention von HIV/AIDS in der russischen Gesellschaft generell und Gefängnissen im Besonderen, und gibt es von europäischer Seite Unterstützung für dieses wachsende Problem?
In der Russischen Föderation zeigt sich ein deutliches Spannungsfeld zwischen gesellschaftlicher Ausgrenzung und steigenden HIV/AIDS-Infektionszahlen. Häufig werden drogenkonsumierende Menschen inhaftiert. Sie setzen ihren Konsum in den Haftanstalten unter riskanten Umständen fort, so dass die Gefängnisse vielfach zu Verbreitungsstätten von HIV werden. Laut dem Menschenrechtsbeauftragten der Russischen Föderation ist die medizinische Versorgung in den Haftanstalten „katastrophal“. Mehr als die Hälfte der Häftlinge ist erkrankt, darunter etwa 40 000 an Tuberkulose (etwa 4 bis 5 Prozent der Häftlinge, im Jahre 2000 waren es sogar 10 Prozent) und 30 000 an AIDS. Zehntausende sollen drogenabhängig sein. Diese Problematik ist auch der russischen Regierung bewusst. So hat Präsident Putin in seiner letzten Jahresansprache auch auf die hohe Sterblichkeitsrate u. a. aufgrund von HIV/AIDS hingewiesen. Leider konnte dennoch bislang keine Eindämmung der Infektionszahlen erreicht werden. Die Bundesregierung teilt die diesbezügliche Sorge der russischen Regierung. Diese Problematik wird auch schon seit längerer Zeit auf Ebene von EU-Kommission, WHO-Europa und UNAIDS aufgezeigt, und dabei wird die Notwendigkeit einer Intensivierung von Präventionsmaßnahmen hervorgehoben. Die EU-Kommission fördert im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit Russland insbesondere die Entwicklung einer starken und verantwortungsbewussten politischen Koordination der HIV/AIDS-Bekämpfung. Dazu gehört u. a. das Angebot, gemeinsame Seminare für Experten aus der EU und Russland zu HIV/AIDS und damit verbundenen Themen zu organisieren, und die Möglichkeit für Vertreter der Russischen Föderation, im „HIV/AIDS Think Tank“ und im Forum der Zivilgesellschaft mitzuwirken. Darüber hinaus wird die praxisorientierte Zusammenarbeit zwischen EU und Russland in diesem Bereich der öffentlichen Gesundheit auch im Rahmen der „Nördlichen Dimension“ koordiniert. Desweiteren gewährte die „Internationale Bank fürWiederaufbau und Entwicklung“ der Russischen Föderation für 2006 einen Kredit in Höhe von 38 Mio. USDollar zum Kauf medizinischer Geräte und Medikamente gegen TBC und AIDS in den Haftanstalten.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass auch die neue russische Strafprozessordnung nicht das Recht eines Gefangenen auf eine unabhängige medizinische Untersuchung in Polizeihaft und Untersuchungshaft vorsieht?
Dies entspricht auch der Rechtslage in Deutschland.
18. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den aktuellen Zustand des Rechtsanwalts Michail Trepaschkin, dem laut Amnesty International in der offenen Strafkolonie IK 13 die erforderliche medizinische Versorgung für sein als lebensbedrohlich eingestuftes Asthma verwehrt wird, und wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der zuständigen Behörden, Michail Trepaschkin sei angemessen medizinisch versorgt?
Unbestritten ist M. T. an Asthma erkrankt. Er erleidet immer wieder Anfälle, wie z. B. in der Nacht vom 18. auf den 19. Dezember 2006. Der Schweregrad der Erkrankung ist jedoch strittig. M. T. und seine Rechtsbeistände erklären, er müsse dringend in einem Krankenhaus behandelt werden. Die Gefängnisverwaltung hält dies nicht für erforderlich.Die Verteidiger Trepaschkins fordern eine Untersuchung seines Gesundheitszustandes durch eine unabhängige Kommission. Dies wurde bisher von den Strafvollzugsbehörden verweigert. Das gegenwärtig laufende Verfahren, bei dem es um angebliche Verstöße Trepaschkins gegen das Haftregime und die Rechtmäßigkeit von Strafvollzugsmaßnahmen gegen Trepaschkin geht, wurde auf Antrag der Verteidigung ein weiteres Mal, nunmehr auf den 9. März 2007 vertagt. Die Bundesregierung beobachtet dieses Verfahren aufmerksam.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Christos Pourgourides kritisierten Verstöße gegen das Recht auf einen fairen Prozess bei Anklagen wegen der Preisgabe von Staatsgeheimnissen gegen Igor Sutjagin, Walentin Danilow und Michail Trepaschkin?
Auf Basis des Berichts des Berichterstatters im Komitee für Rechtsangelegenheiten und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Christos Pourgourides, wurde eine Entschließung und eine Empfehlung erarbeitet, über die die Parlamentarische Versammlung voraussichtlich in der April-Sitzung entscheiden wird. Anschließend werden Bericht und Empfehlung dem Komitee der Ministerbeauftragten zur Kenntnisnahme und etwaigen Stellungnahme zugeleitet. Vor einer Beschlussfassung der Parlamentarischen Versammlung äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Berichten oder Entwürfen, die noch im Prozess parlamentarischer Abstimmung sind.
20. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Entschließung 1418), dass durch Gesetzesreformen von 2001 und 2002 russische Richter noch schlechter als zuvor vor staatlicher Einflussnahme geschützt sind?
Die Gesetze zur russischen Justizreform von 2001/2002 waren ein wichtiger Schritt hin zu einer rechtsstaatlichen Entwicklung in Russland. Sie zielten u. a. darauf ab, die Unabhängigkeit der Gerichte zu stärken und die Willkür der Ermittlungsbehörden einzudämmen. Auch wenn die neue Strafprozessordnung die Stellung der Richter deutlich gestärkt hat, so bleibt jedoch in der Praxis die Macht der Staatsanwaltschaft beträchtlich. Von entscheidender Bedeutung ist es deshalb weiterhin, die Unabhängigkeit der Gerichte sicherzustellen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Richter und Justizbehörden weiter zu stärken.
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verurteilung der Yukos-Angestellten Swetlana Bachmina zu sechseinhalb Jahren Haft unter dem Gesichtspunkt, dass sie bei einer Strafe von bis zu sechs Jahren als Mutter kleiner Kinder für eine Amnestie in Frage gekommen wäre?
Die Bundesregierung kann die Angemessenheit des Strafmaßes nicht beurteilen.
22. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung des Anwalts Juri Schmidt, dass die drei Disziplinarmaßnahmen gegen Michail Chodorkowski, von denen eine bereits vom Gericht für unrechtmäßig erklärt wurde, lediglich als Mittel dienen sollten, seine vorzeitige Entlassung wegen guter Führung zu verhindern?
M. C. war dreimal aus zweifelhaft erscheinenden Anlässen in der Strafkolonie zu Strafeinzelhaft verurteilt worden, wogegen er im Nachgang gerichtlich vorgegangen ist. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind mittlerweile zwei der Bestrafungen für rechtswidrig erklärt worden. Das Anwaltsteam von M. C. hatte das Vorgehen der Lagerleitung als Versuch bewertet, eine vorzeitige Haftentlassung wegen guter Führung zu verhindern.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die russische Generalstaatsanwaltschaft zurzeit neue Vorwürfe gegen Michail Chodorkowski und Platon Lebedew wegen Öldiebstahls imWert von 23 Mrd. US-Dollar und Geldwäsche erhebt, die weitere Strafverfahren und damit voraussichtlich eine Verlängerung der Haft nach sich ziehen werden?
Die Bundesregierung beobachtet das neue Verfahren gegen M. C. und P. L. aufmerksam. Zu laufenden Gerichtsverfahren nimmt die Bundesregierung jedoch keine Stellung.